1927 - 2007
Die ersten 50 Jahre
Anlässlich des 80jährigen Bestehens der Institution Bergwächter und Bergwacht ist es Zeit einen kleinen historischen Ausflug ins letzte Jahrhundert zu unternehmen. Genauer ins Jahr 1927. Am 31.10. ist das erste "Tiroler Bergwachtgesetz" in Kraft getreten. Die Aufgaben der Bergwächter nach diesem Gesetz waren:
"Der Schutz der Personen und des Eigentums an Feld-, Alp- und Waldgut, alpinen Schutzhütten, deren Einrichtung und Zubehör sowie die Instandhaltung der Verunreinigung oder Verunstaltung der Gegend durch herumwerfen und liegenlassen von Gegenständen, insbesondere insoferne die Gefährdung, Verletzung oder Verunreinigung mit einer sportlichen Betätigung oder dem Ausflugsverkehr im Zusammenhang steht".
Vor diesem Hintergrund muss man wohl auch den alten Leitspruch der Tiroler Bergwacht verstehen:
"Die Güter der Heimat zu schützen,
dem Nächsten zu helfen in Not,
dem Volk und der Heimat zu nützen,
das ist der Bergwacht Gebot!"
Auf Basis dieses Gesetzes konnten zusätzlich zu sonstigen öffentlichen Wachen für die genannten Aufgaben eigens Bergwächter bestellt werden. Die Notwendigkeit dieser damals neuen Einrichtung wurde folgendermaßen begründet:
"In den Nachkriegsjahren (Anm.: 1. Weltkrieg 1914 - 1918) hat sich in erhöhtem Maße die traurige Tatsache gezeigt, daß Leichtsinn, Fahrlässigkeit und bösem Willen mancher Tourist, Sportleute und Ausflügler schwere Schäden insbesondere an dem Feld-, Wald- und Almgut unserer Landwirte, wie nicht minderer unserer Heimischen Alpenflora und Tierwelt verursacht werden. So haben sich in auffallender Weise die Fälle gemehrt, in welchen in Alp- und Unterkunftshütten eingebrochen, in den selben Feuer gemacht und letzteres nicht genügend gelöscht oder beaufsichtigt, Brände verursachte, die Einrichtungsgegenstände zerstört oder beschmutzt, Zäune und Gitter niedergerissen, durch Feueranmachen an gefährlichen Stellen Waldbrände verursacht, durch Steineablassen die persönliche Sicherheit gefährdet und das Wild beunruhigt, fremdes Waldeigentum in weitgehenstem Umfang beschädigt, geschützte Alpenpflanzen gepflückt und nicht selten in das Ausland verschleppt wurden und dergleichen mehr. Vorkommnisse welche in ihrer Gesamtheit geeignet sind, nicht nur einen erheblichen materiellen und ideellen Schaden zu verursachen, sondern auch die Empörung der geschädigten Landwirte und aller jener Touristen hervorzurufen, welche sich an der Schönheit unserer Bergwelt erfreuen wollen.
Da die Gendarmerie, das Feld- und Forstschutzpersonal, keineswegs ausreicht, um im Gebirge jederzeit und überall eine ausreichende Aufsicht führen zu können, ist man mancherorts bereits daran gegangen, die Sport- und alpinen Kreise selbst zu freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeit heranzuziehen und hat hiebei günstige Erfolge erzielt. Es erscheint, soll das Wirken der Bergwacht sich nicht auf eine rein moralische Einflussnahme beschränken, die Bergwache mit den Rechten einer öffentlichen Wache auszustatten, was nur im Wege eines Gesetzes geschehen kann."
Es bestand also nach diesem Gesetz die Möglichkeit, Bergwächter zu bestellen, die als öffentliche Wacheorgane vollkommen selbständig ihren Dienst im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versahen und zur Beobachtung, Verhütung und Verfolgung aller Missstände im alpinen Gelände zuständig und befugt waren. Eine Organisation der Bergwacht wurde damals nicht begründet.
Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich
Im Jahr 1938 wurde die landesrechtliche Einrichtung des Bergwächters aufgelöst. Die Bergwächter wurden der Gendarmerie als Hilfspolizei unterstellt. Der Aufgabenbereich blieb weitgehend der gleiche wie vor dem Anschluss. Das Dritte Reich brachte allerdings die Einrichtung sowie Ausweitung von Naturschutzgebieten in Tirol mit sich, deren Überwachung weiterhin Aufgabe der Bergwächter blieb.
Nach Ende des zweiten Weltkrieges wurde die Einrichtung des Bergwächters mit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 20.7.1945 wieder gegründet und nach den Bestimmungen des Bergwachtgesetzes 1927 neu aufgestellt. Gerade in den Nachkriegsjahren war die Überwachung der Natur besonders notwendig geworden. Die Zeiten waren schlecht und die Eigentumsverhältnisse in der freien Natur verschwammen mit unter. Es herrschte schließlich Mangel an Wohnraum, Heizmaterial, Baumaterial, Lebensmitteln, Kleidung und vielem mehr.
Als nach dem Abschluss des Staatsvertrages im Mai 1955 der Fremdenverkehr und der Wirtschaftsaufschwung einsetzte und bald einen ungeahnten Höhenflug erfuhr, zeigten sich bald schwere negative Erscheinungen: Vermehrte Umweltverschmutzung, Naturzerstörung durch Erschließungen, Folgen des Massentourismus. Um diese negativen Erscheinungen einzuschränken, wurden immer neue Gesetze erlassen, der Aufgabenbereich der Bergwächter nahm enorm zu.
Es zeigte sich schon sehr bald, dass einzelne Bergwächter, wie im alten Gesetz vorgesehen, dieser Entwicklung machtlos gegenüberstanden und so entwickelte sich sehr rasch eine interimistische Organisation der Bergwacht nach den gegebenen Erfordernissen, aber ohne gesetzliche Grundlage.
Die oberste Führung der Bergwächter wurde schon im Jahre 1946 der Naturschutzabteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung übertragen. Ortseinsatzstellen wurden gegründet, in denen die Bergwächter der jeweiligen Gemeinde und der Umgebung zusammengefasst waren, Bezirksstellen eingerichtet und alles der Abteilung des Landes unterstellt.
Die Novellierung des Bergwachtgesetzes 1927 in den Jahren 1955 und 1970 brachten keine wesentlichen Änderungen. Der Aufgabenbereich des Bergwächters wurde erweitert und an die neuen Gegebenheiten angepasst. Auch jetzt wurde noch keine gesetzliche Organisation der Bergwacht eingerichtet. Die inzwischen organisch gewachsene Organisationsform der Bergwacht mit Ortsstellen, Bezirksstellen, Landesleitung hat sich jedoch bestens bewährt, wurde weiter ausgebaut und in dieser Form schließlich durch das neue Bergwachtgesetz von 1977 unverändert übernommen und damit auf eine gesetzliche Basis gestellt.
Am 1.3.1978 ist das Tiroler Bergwachtgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz brachte gegenüber der früheren Rechtslage eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenbereiches der Bergwächter.
Die Bergwächter wurden zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts, zusammengefasst, der bestimmte Aufgaben bei der Vollziehung der Gesetze übertragen wurden und deren Organisation eingehend geregelt wurde. Der Bergwächter wurde Organ der öffentlichen Aufsicht und damit Organ der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Die Ausübung des Bergwachtdienstes wurde genau geregelt und erfolgte weiterhin ehrenamtlich.
Die Organisation 1978
Die Organisation der Tiroler Bergwacht sah in Folge der Bestimmungen des Tiroler Bergwachtgesetzes 1977 folgendermaßen aus:
Die Tiroler Bergwacht wurde als Körperschaft öffentlichen Rechts eingerichtet, die vereidigten Bergwächter und die Bergwacht-Anwärter waren Mitglieder dieser Körperschaft. Im Dienst der Behörde waren die Bergwächter Organe der öffentlichen Aufsicht.
Die Bergwächter und Anwärter bildeten Einsatzstellen. Der Sprengel einer Einsatzstelle konnte das Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden umfassen. Sie waren so festgelegt, dass sie die Fläche Tirols lückenlos abdeckten. Die Bergwächter einer Einsatzstelle hatten nun ihren Dienst hauptsächlich im Sprengel ihrer Einsatzstelle zu verrichten. In Ausnahmefällen konnten auch Bergwächter, die in anderen Gemeinden wohnten, aus dienstlichen Gründen einer vom Wohnort unabhängigen Einsatzstelle zugeteilt werden.
An der Spitze der Einsatzstelle stand der Einsatzstellenleiter, der für sämtliche Angelegenheiten in der Einsatzstelle verantwortlich war. Die Einsatzstellen der jeweiligen politischen Bezirke wurden in Bergwachtbezirken zusammengefasst. An der Spitze des Bergwachtbezirkes stand der Bezirksleiter, der die Aufgaben und die Organisation der Bergwacht im Bezirk leitete.
An der Spitze der gesamten Tiroler Bergwacht stand der Landesleiter, der nicht mehr wie früher Beamter der Naturschutzabteilung der Landesregierung war, sondern aus dem Kreis der Bergwächter in demokratischer Wahl bestimmt wurde.
Der eigene Wirkungsbereich
Der Körperschaft Bergwacht oblagen alle Aufgaben der Selbstverwaltung, wie die Wahl der Organe, das Anwärterwesen, die Fortbildung der Bergwächter, die Verwaltung des Vermögens u.a., weiters der Einsatz bei Katastrophen und anderen Unglücksfällen, sowie der Einsatz bei Rettungsmaßnahmen nach alpinen Unfällen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen. Die Tiroler Bergwacht war in diesem eigenen Wirkungsbereich frei von Weisungen der Behörden, der Landesregierung stand allerdings das Aufsichtsrecht zu. Der Bergwächter handelte damit bei Rettungs- und Katastropheneinsätzen als Mitglied der Körperschaft Bergwacht.
Der übertragene Wirkungsbereich
Die Bestellung und Vereidigung der Bergwächter erfolgte allerdings für einen anderen Aufgabenbereich, nämlich zur Unterstützung der Bezirksverwaltungsbehörden bei der Vollziehung der vielen Landesgesetze, im Zusammenhang mit Natur- und Umweltschutz.
Die Bergwächter waren somit Organe der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Den Bergwächtern oblag die Überwachung folgender Gesetze und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen:
Tiroler Naturschutzgesetz, Abfallbeseitigungsgesetz, Luftreinhaltegesetz, Landespolizeigesetz (Lärmschutz), Campingplatzgesetz, Jagdgesetz, Fischereigesetz, Gesetz über die Verwendung von Geländefahrtzeugen außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr, Tierschutzgesetz, Naturhöhlengesetz und letztendlich die Pilzschutzverordnung.
Befugnisse
Der Bergwächter war durch seine Bestellung und Vereidigung Organ der öffentlichen Aufsicht, er genoss in Ausübung seines Dienstes den gesetzlichen Schutz obrigkeitlicher Personen. Er durfte in Ausübung seines Dienstes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Personen anhalten, zum Nachweis der Identität auffordern, anzeigen und auch festnehmen. Er hatte weiters das Recht, vorläufige Sicherstellungen (Beschlagnahmen) zu verfügen, auch konnte er mit gesonderter Ermächtigung hiezu Organmandatsstrafen und Sicherheitsleistungen einheben. Als Organ der öffentlichen Aufsicht konnte der Bergwächter natürlich auch Übertretungen anderer gesetzlicher Bestimmungen wahrnehmen und zur Anzeige bringen.
Pflichten
Als amtliches Organ der Bezirksverwaltungsbehörde hatte der Bergwächter jedoch nicht nur Befugnisse, sondern auch Pflichten. Er musste in Ausübung seines Dienstes als Bergwächter kenntlich sein, er musste das Dienstabzeichen sichtbar tragen und den Dienstausweis mit sich führen, er sollte bei Amtshandlungen sicher und höflich auftreten, er war zur Verschwiegenheit über alle dienstlichen Wahrnehmungen verpflichtet (Amtsverschwiegenheit). Der Bergwächter war in dieser Funktion auch an die Weisungen der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gebunden, er war verpflichtet, Dienstaufträge ordnungsgemäß zu erfüllen. Der Bergwächter hatte sowohl im Dienst als auch Privat das Ansehen der Bergwacht und der Behörde zu wahren.
Die Bezirkshauptmannschaft konnte den Bergwächtern direkt Dienstaufträge erteilen, im Regelfall war das Recht zur Erteilung von Dienstaufträgen jedoch Organen der Bergwacht, wie dem Einsatzstellenleiter oder dem Bezirksleiter übertragen.
Ein viertel Jahrhundert
Die folgenden 25 Jahre waren geprägt von gesetzlichen und technischen Neuerungen.
Sowohl das Jagdgesetz, das Fischereigesetz als auch das Luftreinhaltegesetz wurden aus dem sachlichen Wirkungsbereich der Tiroler Bergwacht herausgelöst. Das Gesetz über die Verwendung von Geländefahrzeugen und das Naturhöhlengesetz wurden in das Tiroler Naturschutzgesetz integriert. Das Naturschutzgesetz wurde 1997 novelliert. An die Stelle des Abfallbeseitigungsgesetzes trat 1990 das Abfallwirtschaftsgesetz. An Stelle des Campingplatzgesetzes das Campinggesetz. Novelliert wurde im Jahr 2000 das Feldschutzgesetz. Neu hinzugekommen ist das Tiroler Nationalparkgesetz.
Erscheinungsbild
In dieser Zeit entwickelte sich auch langsam eine einheitliche Dienstkleidung für die Tiroler Bergwacht, die in der Zwischenzeit einige Entwicklungsschübe erlebt hat. So wurden Sympatex-Anoraks und Mikrofaser-Berghosen eingeführt. Die schweren Pullover durch Fleecejacken mit Windstopper ersetzt und die noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Gebirgskappe im Streifendienst durch eine zeitgemäße Baseballkappe ersetzt. Damit wurde der Bergwächter für den Bürger eindeutig als solcher erkennbar.
Sondergruppen in der Bergwacht
In dieser Zeit kam es auch kurzfristig zur Aufstellung eines Katastrophenzuges, der jedoch aus personellen und finanziellen Gründen wieder aufgelöst werden musste.
Was sich als Sondergruppe in unmittelbarer Unterstellung unter den Landesleiter aber etabliert hat, ist die Diensthundestaffel der Tiroler Bergwacht. Hunde und Hundeführer sind mit Schwerpunkt auf Vermissten-, Verschütteten- und Trümmersuche ausgebildet. Die Suchteams können auch jederzeit zur Lawinensuche herangezogen werden.
Infrastruktur und Fahrzeuge
Zwischenzeitlich wurden vermehrt Diensträume für die Einsatzstellen eingerichtet. Die Anschaffung von Dienstfahrzeugen wurde vorangetrieben. Beides Vorhaben, die ohne die tatkräftige und finanzielle Unterstützung der Gemeinden und vieler anderer Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich gewesen wären. Der vermehrte Einsatz von Kraftfahrzeugen wurde zum einen im Gesetzesvollzug durch die vermehrte Erschließung der Bergregionen durch für Jedermann befahrbare Almwege und Forststraßen notwendig.
Im Bereich der alpinen Rettungseinsätze machte der Bedarf nach Schnelligkeit den Einsatz von Kraftfahrzeugen zum Antransport des Hilfsteams und zum Abtransport Verletzter verstärkt notwendig.
Notwendiges Rettungsgerät und Verbrauchsmaterial musste erneuert bzw. nachbeschafft werden.
Finanzsituation
In allen Bereichen stieß die Tiroler Bergwacht immer mehr an ihre finanziellen Grenzen und damit auch an die Grenzen der Machbarkeit.
All das hinderte die Tiroler Bergwacht jedoch nicht daran weiterhin ihren wertvollen Dienst für die Allgemeinheit zu versehen und damit eine wertvollen Beitrag für das Land Tirol zu leisten. Was schließlich auch zu einem Teilerfolg auf budgetärer Ebene führte.
Die letzten Jahre
Die letzten paar Jahre sind eigentlich noch nicht wirklich Geschichte. Die Jahrtausendwende setzte auch in der Bergwacht etliches in Bewegung. In der Bergwacht hat die Zukunft bereits begonnen.
Das Jahr 2002 brachte eine Novelle des Bergwachtgesetzes 1977, mit Vor- und Nachteilen für das bestehende Gefüge der Bergwacht.
Die Aufnahme von Anwärtern ist seit in Kraft treten des novellierten Bergwachtgesetzes Aufgabe der Bezirksverwaltungsbehörde. Die Verantwortlichkeit für die Aus- und Fortbildung wurde aus dem eigenen Wirkungsbereich herausgelöst und ist seither Aufgabe der Landesregierung. Vorteil dabei ist, auf die Ressourcen der Abteilung sowohl in materieller als auch personeller Form zugreifen zu können. Aus dem eigenen Wirkungsbereich wurde auch die Gestaltung und Beschaffung der Dienstkleidung herausgelöst, mit dem Sinn, die Aufsichtsbehörde auch in die Verantwortung dafür stärker einzubinden. Verpflichtete ja der Gesetzgeber den Bergwächter dazu seinen Dienst in Dienstkleidung zu versehen.
Damit waren der Bergwachtführung auch Argumente in die Hand gegeben, auf eine finazielle Verbesserung zu pochen und diese auch zu erreichen. Eine massive Erleichterung der budgetären Lage der Tiroler Bergwacht, die die weitere Erfüllung der ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben erst möglich machte.
Das Bergwachtgesetz 2002 brachte für alle Bergwächter ein verpflichtendes Fortbildungsprogramm, mit Abschlusstest. Eine für altgediente Mitglieder mit sehr schmerzlichen Auswirkungen einhergehende Maßnahme, die viel Unruhe in die Bergwacht brachte.
Nachdem auch die Tiroler Bergwacht in Bereichen mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen hat, erleichterte die neue Regelung den Dienst im Bergwachtbezirk auszuüben die Koordination und Schwerpunktsetzung und damit das Auffangen von Personalproblemen auf lokaler Ebene ungemein. Zu diesem Zweck wurde in den letzten Jahren das System von Sektorstreifen mit Erfolg erprobt. Voraussetzung für diesen Erfolg ist jedoch ein Dienstauftrag der Bezirksverwaltungsbehörde.
Das Internet
Im Jahr 2004 ist es gelungen, eine Homepage als gemeinsamen Internet-Auftritt der Tiroler Bergwacht zu installieren. Die hohe Akzeptanz und Beteiligung der Einsatzstellen sowie tausende monatliche Zugriffe auf die Webseite machten zwischenzeitlich sogar einen Provider- und Serverwechsel notwendig. Seit heurigem Frühjahr ist die Tiroler Bergwacht unter der neuen Domain www.tiroler-bergwacht.gv.at im Internet vertreten.
Digitalfunksystem BOS-Austria
Eine weitere zukunftsweisende Entwicklung löste die Inbetriebnahme des digitalen Behördenfunksystems BOS in der Bergwacht aus. Die Einbindung in das System im Bereich "08" Behörde gem. Schengenrichtlinie wurde im Herbst 2006 in die Wege geleitet. Im heurigen Frühjahr konnten bereits die ersten Geräte ausgeliefert und die notwendigen Einschulungen in Netz und Gerätefunktion durchgeführt werden. Zwischenzeitlich sind einige Bezirke mit einer Grundausstattung versehen sowie einige Einsatzstellen voll ausgerüstet. Der nächste Schritt ist die Einbindung in die ILL. Die ersten Einsatzmonate haben die immensen Vorteile des Systems gegenüber der Analogfunkerei nachgewiesen. Gezielte Tests unter erschwerten Bedingungen und erste Organisation übergreifende gemeinsame Einsätze mit Polizei, Rotem Kreuz und Feuerwehr waren äußerst erfolgreich und zeigten das im System steckende Potenzial.
Dienstkleidung
Ein ebenfalls zukunftsweisender Schritt ist die Zusammenarbeit der Tiroler Bergwacht mit dem Bundesministerium für Inneres im Bereich Dienstkleidungsbeschaffung. Damit wurde die Möglichkeit einer kostengünstigen, langfristigen Beschaffung qualitativ hochwertiger Dienstkleidungssorten ermöglicht. Dieser Schritt wurde durch massive Veränderungen in der Textilindustrie und die geringen Bedarfsstückzahlen der Bergwacht notwendig.
Fazit
Wie man erkennen kann, entwickelt sich die Tiroler Bergwacht zu einer modernen, zukunftsorientierten Organisation. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Bergwächter für die Überwachung des Schutzes der Natur und Umwelt im Interesse aller für die Erhaltung unseres Lebensraumes tätig sind. Auch die Tätigkeit der Bergwacht bei Rettungsmaßnahmen, Vermisstensuche und Katastropheneinsätzen ist auf das Wohl der Allgemeinheit abgestimmt. Eine wesentliche Aufgabe der Bergwacht ist damit auch die Aufklärung der Bevölkerung über den heute mehr denn je notwendigen Natur- und Umweltschutz für die Erhaltung unseres Lebensraumes. Schon bevor eine Übertretung passiert wird oft belehrend und aufklärend gewirkt. Bei Verstößen gegen die Gesetze haben die Bergwächter jedoch die Befugnis und die Pflicht, gemäß den Vorgaben des Gesetzes vorzugehen.
Jede/r österreichische Staatsbürger/in, der/die in Tirol wohnhaft ist, kann der Tiroler Bergwacht als Anwärter/in beitreten. Das Mindestalter hiezu ist 16 Jahre, der Anwärter bzw. Bergwächter muss geistig und körperlich für diese Aufgabe und für den Dienst geeignet sein. Unbescholtenheit, Verlässlichkeit und ein einwandfreier Leumund sind Voraussetzungen für die Aufnahme.
Für den oft undankbaren Dienst muss der Bergwächter idealistisch eingestellt sein und vor allem Liebe zur Natur und Heimat sowie Zivilcourage mitbringen. Er muss bereit sein, in seinem freiwilligen und unbezahlten Dienst für die Allgemeinheit auch so manches Opfer zu bringen. Der Bergwachtdienst ist nicht nur mit Annehmlichkeiten verbunden. Er wird aber auch viele schöne Stunden in der Natur und im Kameradenkreis verbringen.