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Vom Anwärter bis zum Landesleiter haben wir kurz die Aufgaben, Tätigkeitsbereiche und Verantwortungen zusammengefasst. Bitte beachten Sie die weiterführenden Verweise, über die Sie Detailinformationen zum jeweiligen Thema erhalten.
Der Anwärter
Auch der Aspirant oder Auszubildende genannt, lässt sich zum Bergwächter ausbilden. Das bedeutet, nach der Bestellung zum Anwärter durch die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft/Stadtmagistrat) erfolgt eine theoretische und praktische Ausbildung in Kursen und in der jeweiligen Einsatzstelle. Der Anwärter versieht in seiner Ausbildungszeit gemeinsam mit Bergwächtern den obligatorischen Streifendienst. Nach spätestens zwei Jahren wird die Ausbildung mit der kommissionellen mündlichen und schriftlichen Prüfung vor der Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) abgeschlossen.
Der Bergwächter
Das erfolgreiche Bestehen der Dienstprüfung ist Voraussetzung für die Bestellung zum Bergwächter und damit zum Hilfsorgan der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde. Die Bestellung erfolgt mittels Bescheid, der Bergwächter wird angelobt, also auf die Erfüllung seiner Pflichten vereidigt. Im Rahmen dieses Aktes werden ihm auch der Dienstausweis und das Dienstabzeichen übergeben.
Damit beginnt der normale Dienst als Bergwächter im Rahmen der Gesetze für die Behörde und den Bürger. Begleitende Ausbildungsmaßnahmen sorgen für den Erhalt der nötigen Fachkenntnisse. Dazu zählt auch die besondere Ausbildung zur Erlangung der Organmandatsermächtigung, mit der auch die Ermächtigung zur Einhebung von Sicherheitsleistungen verbunden ist.
Er versieht seinen Dienst nach Maßgabe der ihm erteilten Dienstaufträge normalerweise im Sprengel jener Einsatzstelle der er zugewiesen wurde. Mehr über das Tiroler Bergwachtgesetz und die Durchführungsverordnung finden sie [hier].
Der Einsatzstellenleiter-Stellvertreter
Die Funktion des Einsatzstellenleiter-Stv. ist eine gewählte. Er vertritt den Einsatzstellenleiter bei dessen Verhinderung und unterstützt ihn bei der Führung der Einsatzstelle.
Der Einsatzstellenleiter
Die Funktion des Einsatzstellenleiters ist eine gewählte. Er führt die Einsatzstelle, erteilt Dienstaufträge an seine Bergwächter, führt die Dienstaufsicht über selbige, sorgt für die Fortbildung der Bergwächter und Anwärter, vertritt seine Einsatzstelle und damit im lokalen Rahmen die Tiroler Bergwacht gegenüber Behörden und Gebietskörperschaften. Ist schlussendlich Ansprechpartner für Bürgermeister, Polizei- und Feuerwehrkommandanten, Bergrettung, Alpenverein und natürlich für den Bürger.
Der Einsatzstellenleiter in Ruhe
Dazu können Einsatzstellenleiter ernannt werden, die ihre Funktion zurücklegen. Träger dieses Ehrentitels erkennt man an ihren Schulterdistinktionen.
Die Referenten des Bezirksleiters
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der Bezirksleiter Referenten bestellen. In der Regel sind das: Ausbildungsreferent, Referent für IT, Referent für Digital- und Analogfunk. Eventuell einen Geschäftsstellenleiter bzw. einen Pressereferenten. Die Referenten erhalten ihre Aufträge direkt vom Bezirksleiter und sind diesem verantwortlich.
Die Bezirksleiter Stellvertreter
Die Funktionen der zwei Bezirksleiter-Stv. sind gewählte. Die Beiden vertreten den Bezirksleiter bei dessen Verhinderung und unterstützten ihn bei der Führung des Bezirkes vor allem durch Verwaltungstätigkeiten.
Der Bezirksleiter
Die Funktion des Bezirksleiters ist eine gewählte. Er führt den Bergwachtbezirk, erteilt Dienstaufträge an seine Einsatzstellen, führt die Dienstaufsicht über diese, sorgt für die Fortbildung der Bergwächter und Anwärter, vertritt seinen Bezirk und damit im regionalen Rahmen die Tiroler Bergwacht gegenüber Behörden und Gebietskörperschaften. Ist schlussendlich Ansprechpartner für Bezirksverwaltungsbehörde, Bürgermeister, Polizei- und Feuerwehrkommandanten, Bergrettung, Alpenverein und natürlich für den Bürger.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er sich der oben erwähnten Bezirksreferenten bedienen.
Der Bezirksleiter in Ruhe
Dazu können Bezirksleiter ernannt werden, die ihre Funktion zurücklegen. Träger dieses Ehrentitels erkennt man an ihren Schulterdistinktionen.
Die Referenten des Landesleiters (Landesreferenten)
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Landesleiter Referenten bestellen. In erster Linie einen Geschäftsstellenleiter für die Landesgeschäftsstelle. Dieser fungiert als „Chefsekretär“ des Landesleiters und erledigt vorrangig den Post Ein- und Auslauf, die Buchhaltung, den laufenden Zahlungsverkehr, den Schriftverkehr und die Terminplanung. Er sorgt dafür, dass die Landesgeschäftsstelle eine Serviceeinrichtung für die Bergwächter und den Bürger ist.
Der Referent IT und digitale Kommunikation wartet die Homepage und verwaltet die E-Mail-Konten der Tiroler Bergwacht, betreut den weiten Bereich Datensicherheit, führt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) die Programmierung und Freischaltung der Digitalfunkgeräte durch, ist für den Ausbildungsbetrieb im EDV- und Digitalfunkbereich zuständig.
Der Referent Dienstkleidung zeichnet für Bestellwesen, Lagerhaltung, Auslieferung und Verrechnung der Dienstkleidung verantwortlich.
Der Landes-Ausbildungsreferent ist verantwortlich für die Ausbildung in der Tiroler Bergwacht. Er ist in seinem Wirkungsbereich auch dem Amt der Tiroler Landesregierung gegenüber verantwortlich und berichtspflichtig. Er organisiert vorrangig die Aus- und Fortbildung der Führungskräfte der Tiroler Bergwacht in Form von zentralen Ausbildungsseminaren, die auch in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsakademie des BMI, dem Amt der Tiroler Landesregierung, dem unabhängigen Verwaltungssenat und anderen Bildungseinrichtungen durchgeführt werden.
Der Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt den Landesleiter bei der Vertretung der Bergwacht nach außen, vor allem in den Medien wie Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und TV. [Hier] finden Sie die Webseite des Referates für [Presse- und Öffentlichkeitsarbeit].
Die Landesreferenten unterstehen direkt dem Landesleiter und sind diesem gegenüber verantwortlich.
Die Landesleiter Stellvertreter
Die Funktionen der zwei Landesleiter-Stv. sind gewählte. Die Beiden vertreten bei dessen Verhinderung den Landesleiter und unterstützen ihn bei der Führung der Tiroler Bergwacht.
Der Landesleiter
Die Funktion des Landesleiters ist eine gewählte. Er führt die Tiroler Bergwacht, führt die Dienstaufsicht über die Bezirksleiter, zeichnet verantwortlich für die Fortbildung der Bergwächter und Anwärter, vertritt die Tiroler Bergwacht gegenüber dem Land Tirol, den Behörden und Gebietskörperschaften. Ist Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde, die Bezirksverwaltungsbehörden, Bürgermeister, Polizei- und Feuerwehrkommanden, Bergrettung, Alpenverein und natürlich für alle Bergwächter und Bürger.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich der oben erwähnten Landesreferenten, die ihm direkt verantwortlich sind. [Hier] finden Sie die Seite der [Landesleitung] mit [Kontaktinformationen].
Der Landesleiter in Ruhe
Dazu können Landesleiter ernannt werden, die ihre Funktion zurücklegen. Träger dieses Ehrentitels erkennt man an ihren Schulterdistinktionen.
Die Gleichbehandlung
Natürlich werden von der Tiroler Bergwacht auch Frauen aufgenommen. Derzeit versehen ca. 50 von ihnen Dienst als Hilfsorgane der Bezirksverwaltungsbehörden. Zudem kann jede Funktion auch von einer Frau erreicht werden. Damit sind alle vorgenannten Bezeichnungen geschlechtsneutral zu werten.